Infos zum Schulbeginn

Liebe Eltern & Schüler*innen,

 

ich hoffe, Sie hatten bisher einen schönen Sommer und konnten ein paar Tage entspannen.

 

Am kommenden Montag geht es also wieder los. Die Schüler*innen erhalten am ersten Tag nur ihre Stundenpläne, Unterrichtsbeginn ist dann am Dienstag.

 

Leider ist Corona noch nicht vorbei. Deshalb hier in Kürze die wichtigsten aktuellen Regeln:

 

  1. Bitte beachten Sie unbedingt die „Coronavirus-Einreiseverordnung“:
  • Wenn Sie sich in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage.
  • Beendigung bei Hochrisikogebieten: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis vorgelegt oder ein negativer Testnachweis nach fünf Tagen Quarantäne(!) über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne endet mit dem Zeitpunkt der Übermittlung. Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Absonderung fünf Tage nach der Einreise automatisch.
  • Beendigung bei Virusvariantengebieten: Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne grundsätzlich 14 Tage. 

 

  1. Es besteht wieder Präsenzpflicht.
  2. Nach wie vor besteht die Pflicht, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Ob die Maske demnächst im Unterricht abgenommen werden kann, wird in etwa zwei Wochen vom Senat entschieden.
  3. In den kommenden drei Wochen wird am Montag, Mittwoch und Freitag getestet. Von der Testpflicht sind folgende Personen befreit:
  • Geimpfte, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
  • Genesene, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sowie
  • Genesene, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

 

Klassen 7 -11: Der jeweilige Nachweis ist bei der ersten Testung, also bereits am Montag bei den Klassenlehrer*innen vorzulegen.

Jahrgang 12/13: Der jeweilige Nachweis ist bei der ersten Testung, also am Dienstag und auch nochmal am Mittwoch bei der/dem Tutor*in vorzulegen.

 

Holger Thießen

Schulleiter